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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Herzensbilder Fotografie,

Inh. Jana Baum

Mansfelder Straße 43

06108 Halle/Saale


Stand 19.04.2020


Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und via Unterschrift oder per Email vollständig anzuerkennen.

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Jana Baum erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin Jana Baum hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen

(Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form usw.)

II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes in der Form „Foto: Jana Baum / www.Herzensbilder-Fotografie.de“ erkennbar genannt zu werden, auf SocialMedia mit Verlinkung auf die entsprechende Geschäfts-Page der Fotografin (Facebook: "Herzensbilder Fotografie"; Instagram: "Herzensbilder Fotografie"). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
7. Die Original-Bilddateien („RAW“) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

Der Auftraggeber erhält ein bestelltes Bild immer als Kopie in digitaler Form und in hoher Auflösung.

 

III. Leistungsumfang
1. Die Lichtbilder werden im Zeitraum von ca. 8 Wochen im JPG-Dateiformat in digitaler Form auf DVD/CD/USB-Stick oder als Download online an den Auftraggeber geliefert. Der Auftraggeber wird durch die Fotografin per E-Mail über die Verfügbarkeit des Downloads informiert.

Dieser Download steht für einen Zeitraum von 1 (in Worten: einem) Monat zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht.

Einen generellen Anspruch des Auftraggebers auf den Downloadservice gibt es nicht, das Angebot ist abhängig von Datengröße und Internetgeschwindigkeit.
2. Falls der Auftraggeber bis Ablauf der Frist die Daten nicht heruntergeladen hat, ist eine Lieferung per Post der Daten auf DVD/CD/USB-Stick gegen Aufpreis und Zahlung der Versandkosten möglich.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung 
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale als Bruttobetrag berechnet (Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen); Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten
, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Mit Auftragserteilung in schriftlicher Form (E-Mail, Facebook, Whatsapp) gelten die AGB als akzeptiert.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

6.Finden Geschwistershootings statt, so sind für jeweils 1 Kind zu vereinbarende Mehrkosten für das Shooting zu tragen. Das gleiche gilt für Familienshootings, zu denen mehr als die vereinbarten Familienmitglieder fotografiert werden sollen.

V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Die Fotografin ist nicht verpflichtet, digitale Bilddateien nach Beendigung eines Auftrags zu verwahren.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials bzw.der mitgelieferten Datenträger.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgt. 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, um mehr als 10% überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in schriftlicher Form von der Fotografin bestätigt worden sind.

Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder bei der Fotografin eingehen.

Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu.

Dies wird wie folgt berechnet: Storno bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin (ebenso verbindlich vorgemerkte Entbindungstermine) 50 %, ab 3 Tagen vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme. Rückwirkend nach Fertigstellung der Leistung kann keine Stornierung erfolgen.

Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten, Torten bei entsprechenden Shootings usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin. 

5. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Unfall, Schlechtwetter, attestierte Krankheit, Pandemien o.ä.) nicht durchgeführt werden, trägt die Fotografin keine Verantwortung. 

6. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Unfall, Schlechtwetter, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin.

VII. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen bzw. privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung der Fotografin benutzt werden dürfen, z. B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z. B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

VIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

IX. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

X. Preisliste
Bei allen Leistungen und Produkten handelt es sich um Brutto-Preise, Umsatzsteuer wird nach Kleinunternehmerregelung §19UStG nicht ausgewiesen. 

XI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Halle/Saale als Geschäftssitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
2. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.     

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